EU-Parlament verabschiedet Lieferkettengesetz

Das EU-Parlament hat am Mittwoch den mit dem Europäischen Rat vereinbarten Regeln zugestimmt, die Unternehmen verpflichten sollen, Menschenrechte und Umweltnormen in den Lieferketten zu berücksichtigen.

Die neue Richtlinie sieht laut Pressedienst des EU-Parlaments vor, dass Unternehmen und ihre vor- und nachgelagerten Partner negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte und die Umwelt, wie Kinderarbeit, Sklaverei, Umweltverschmutzung oder Verlust der biologischen Vielfalt, ermitteln und erforderlichenfalls verhindern, beenden oder abmildern müssen. Sie gilt für EU- und Nicht-EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro. Die Unternehmen müssen einen Übergangsplan zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°Celsius umsetzen, um ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Abkommen in Einklang zu bringen.

Abstimmung im EU-Parlament Foto: European Union, 2024 – EP

Die Mitgliedsstaaten werden eine Aufsichtsbehörde benennen, die das Verhalten der Unternehmen untersucht und Sanktionen gegen Unternehmen verhängt, die die Vorschriften nicht einhalten, darunter Geldstrafen von bis zu 5 % ihres weltweiten Nettoumsatzes. Die Unternehmen werden auch schadenersatzpflichtig sein und müssen ihre Opfer entschädigen.

Hintergrund

Der am 23. Februar 2022 vorgelegte Kommissionsvorschlag steht im Einklang mit der Forderung des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2021 nach verbindlichen Rechtsvorschriften über die Sorgfaltspflichten. Er ergänzt andere bestehende und künftige Rechtsakte wie die Verordnung über Entwaldung, die Verordnung über Konfliktmineralien und den Entwurf einer Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt.